Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.  (BVSV)

Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. (BVSV)

  • Gutachterliche Stellungnahme zur Risikoanalyse zu Versicherungsleistung
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Versicherungsschäden
  • Bewertung von Versicherungspraxen und Beständen
Wir sind ein Zusammenschluss der Sachverständigen für das Versicherungswesen. Wir zeichnen uns durch Integrität, Kompetenz und Unabhängigkeit aus. Die Regeln für die öffentliche Bestellung und der damit verbundene Qualitätsstandard gelten für unsere Mitglieder und unsere Tätigkeit.
Unternehmen sowie die öffentliche Hand haben die Möglichkeit, im Rahmen des Risikomanagements ihre Versicherungsrisiken gutachterlich und vollkommen neutral durch unsere Mitglieder prüfen zu lassen. Die Sachverständigen helfen ihnen, die vorhandenen Versicherungs- und Haftungsrisiken zu minimieren und ein im Versicherungsbereich ggf. bestehendes Einsparpotenzial zu erkennen.
Der BVSV- Bundesverband der Sachverständige für das Versicherungswesen e.V. lässt durch die Fachgremien Standards erarbeiten und veröffentlicht diese als Entwürfe auf dieser Seite. Jeder Interessent kann zu diesen Standardentwürfen Stellung nehmen. Nach Ablauf von drei Monaten, werden die Entwürfe unter Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen nochmals durch die Fachgruppe überarbeitet und dann durch den Vorstand verabschiedet. Die Standards unterliegen dem Urheberrecht und sind nur mit Genehmigung des BVSV- Bundesverband der Sachverständige für das Versicherungswesen e.V. im gewerblichen Bereich zu veröffentlichen.

Standard BVSV 0001 Sachverstandige II

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Standard BVSV 0002 Gutachten

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Standard BVSV 0003 Ortsbesichtigung

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Standard BVSV 0004 Auswertung von Unterlagen und Informationen

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Standard BVSV 0050 Schadensregulierer

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Standard BVSV 0051 Regulierung von Versicherungsschäden

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Standard BVSV 0060 Regulierung von Wohngebaudeversicherungsschaden

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Standard BVSV 0061 Regulierung von Hausratversicherungsschaden

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Standard BVSV 0090 Vermittlerstandard

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Standard BVSV 0276 Pflegetagegeldversicherung

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Standard BVSV 0400 PHV Standard

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Standard BVSV 0580 Transport-Standard_Werkverkehr

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Standard BVSV 0800 Krankenversicherung

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Standard BVSV 0900 Digitalisierungsprozesse in der Versicherungsbranche

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Standard BVSV 1000 Berechnung Rückabwicklungsanspruch

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Der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. ist gegründet worden, um ein einheitliches Berufsbild eines Sachverständigen für das Versicherungswesen zu entwickeln. In einem entsprechenden Ausbildungsgang werden den Sachverständigen die besonderen fachlichen Kenntnisse vermittelt, um damit den Ansprüchen der öffentlichen Bestellung zu entsprechen.

Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. bietet über lizensierte Lehrgangswerke ab Februar 2015 zwei Sachverständigenlehrgänge an.

Der erste ist der „BVSV-Sachverständige für das Versicherungswesen“ und der zweite der „BVSV-Sachverständige für die Schadensregulierung“. Beide Ausbildungsgänge enden mit einer Prüfung vor dem Bundesverband der Sachverständigen e.V. für das Versicherungswesen.

Voraussetzung für die Ernennung zum Sachverständigen ist eine dreijährige Tätigkeit im jeweiligen Sachverständigenbereich die neben der vorbenannten Absolvierung der fachlichen Prüfung vor dem BVSV e.V. unabdingbar sind.

Nur dann kann der Teilnehmer als Verbandssachverständiger durch den BVSV e.V. ernannt werden.

Anschließend können die Sachverständigen ihre Tätigkeit unter diesem Titel nur unter der Voraussetzung ausüben, dass sie Mitglied im Verband sind (Verbandssachverständige) und jedes Jahr ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen.

Die Inhalte der Prüfungsordnung werden zurzeit festgelegt und stehen in Kürze unter https://www.bvsv-bundesverband.de zum Download bereit.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder und Sachverständige

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist neben dem Nachweis seiner besonderen Kenntnisse für dieses Berufsbild dazu verpflichtet, eine angemessene Vermögenshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Haftung für entstandene Vermögensschäden aus der gutachterlichen Tätigkeit ist gesetzlich der Höhe nach nicht begrenzt.

Der Bundesverband hat in diesem Zusammenhang für die besondere Situation eines Sachverständigen eine Rahmenvereinbarung mit der Markel Pro Dienstleister getroffen. In diesem Rahmenvertrag können Mitglieder, die als Sachverständige tätig sind, unabhängig von der Umsatzhöhe und angepasst an den Tätigkeitsschwerpunkt – eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von der Markel Pro Dienstleister erhalten. In dieser VSH-Police können alle Tätigkeitsfelder des Sachverständigenberufsbildes versichert werden– bis auf Umwelt und Naturwissenschaften.

Beispiele für versicherbare Bereiche:

Architekten- und Ingenieurhonorare – Bauwesen/ Schäden an Gebäuden/ Betriebswirtschaft- Unternehmensbewertung- Betriebsunterbrechung / Elektronik – EDV / Immobilienbewertung/ Kraftfahrzeuge / Kunst- Antiquitäten- Juwelen / Maschinen – Anlagen, Betriebseinrichtungen / Schriften – Farben – Druck – Papier/ Technische Gebäudeausrüstung uvm.

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag angegebene Berufsbezeichnung und gilt für alle Tätigkeiten, die damit verbunden sind. Nicht versichert ist nur, was explizit in den Ausschlüssen (z.B. Umwelt und Naturwissenschaften) genannt ist und was in keinem Zusammenhang mit dem versichertem Tätigkeitsschwerpunkt steht.

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