Mitglieder-Plus mit der R+V BKK

  • Die R+V BKK ist als Baustein in der Mitglieder-Plus- Welt integriert. Unser Versprechen: Wer ein Jahr lang nicht ins Krankenhaus aufgenommen wurde, erhält einen Cashback von 60 EUR. Voraussetzung ist die Mit- gliedschaft bei einer an Mitglieder-Plus teilnehmenden Genossenschaftsbank und die Mitgliedschaft bei der R+V BKK. Wir zahlen noch die Hälfte, sprich 30 EUR, wenn nur ein Aufenthalt zu verzeichnen war.
  • Sie erhalten den Cashback sogar dann, wenn Sie sich zur Behandlung in die Notfallaufnahme begeben haben oder wenn Sie zur Geburt Ihres Kindes ins Kranken- haus mussten.
  • Familienversicherte Angehörige sind ausgenommen.
  • Wenn z.B. Ihre Tochter ins Krankenhaus muss, hat das keinen Einfluss auf Ihren persönlichen Cashback. Wir blicken beim Cashback immer auf das laufende Jahr. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie zum 01.10. Mitglied werden, schauen wir, ob bis zum 31.12. ein Aufent- halt im Krankenhaus notwendig wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist Ihnen die 60 EUR-Prämie sicher. Sie erhalten die Prämie immer im April des Folgejahres.
  • Diesen Baustein der Mitglieder-Plus-Gemeinschaft bieten wir im Rahmen eines Wahltarifs an. Schauen Sie dazu bitte in die vertraglichen Bedingungen, die Sie innenliegend finden. Noch Fragen? Sie erreichen uns unter der Service-Rufnummer: 0611 99909-0, E-Mail: info@ruv-bkk.de

Sportlich und fit

Special für Fitnessbegeisterte –
eine Mitgliedschaft, viele Möglichkeiten

Nicht zu toppen: Als R+V BKK Versicherter können Sie zum Vorzugspreis (aktuelle Preise jeweils auf unse- rer Homepage unter www.ruv-bkk.de) in über 10.000 Fitness-Standorten europaweit trainieren. Fitness, Yoga, Schwimmen, Wellness, Klettern, Teamsport – im Urban Sports Club gibt’s fast keine Ausrede mehr, nicht aktiv zu werden. Mehr Infos auf unserer Website.

Service mit K(l)ick

Unsere   Online-Geschäftsstelle
Unbürokratische Beratung, einfacher Kontakt.

Mit unserer Online-Geschäftsstelle „Meine R+V BKK” sorgen wir für kurze Wege. Bescheinigungen, die Sie von uns benötigen, sind deutlich schneller bei Ihnen und Sie selbst sparen Portokosten, wenn Sie uns Dokumente schicken. Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie über unsere Webseite und per Service-App.

Familien im Blick

Für die Kleinen, für die Großen

Sie haben bereits die Geburt hinter sich gelassen und sind als junge Familie zu Hause angekommen. Vielleicht ist Ihr Kind aber auch schon ein paar Monate alt. Egal, in welcher Situation Sie sich befinden: Wir haben mit „Kin- derheldin“ eine kostenlose digitale Hebammenberatung, die Sie unabhängiger macht und alle Fragen klärt.

Mit den nötigen Schutzimpfungen kennen wir uns aus. Wir bezuschussen auch eine Rückbildungsgymnastik und kennen gute Kliniken für Mutter- bzw. Vater-
Kind-Kuren.

Und für Kinder, die bis zu 15 Jahre alt sind, gibt es unser Kinderbonusprogramm Mein AktivBonus KIDS. Wir, bzw. unser blaues Nilpferd BONOLINO belohnen gesund- heitsbewusstes Verhalten.

Alternativmedizin

Osteopathie, Homöopathie und
anthroposophische  Medizin

Blockaden auflösen und Selbstheilungskräfte mobili- sieren: Eine vom Arzt verordnete Osteopathie-Behand- lung bezuschussen wir mit bis zu 120 EUR im Kalender- jahr. Die Zuschüsse werden für maximal drei Sitzungen pro Jahr gewährt (bis maximal 40 EUR pro Sitzung). Die Osteopathie-Leistungen gelten übrigens auch für mitver- sicherte Kinder.

Die R+V BKK gehört zu den gesetzlichen Krankenkassen, die im Rahmen besonderer Versorgungsverträge auch anthroposophische und homöopathische ärztliche Leis- tungen für ihre Versicherten bezuschussen.

Fragen Sie uns danach.

Gesund auf Kurs

Gesundheitsprävention – Kurse, Reisen und  Online-Angebote

Haben Sie Lust auf Yoga, auf eine Ernährungsberatung oder Nordic Walking? Bei regelmäßiger Teilnahme er- statten wir die Kurskosten zu 80%, mit maximal 80 EUR. Jährlich bezuschussen wir zwei Kurse und Gesundheitsrei- sen mit insgesamt bis zu 160 EUR.

Online-Gesundheitskurse sind im Trend und die R+V BKK erweitert das Angebot ständig. Zu den Themen Stressbe- wältigung und Ernährung sind Sie mit uns gut aufgestellt. Tipp: Schauen Sie einfach auf unserer Webseite vorbei und tippen Sie „Online-Kurse“ in die Suche ein.

Einfach mal ein paar Tage raus! Gesundheitsreisen der R+V BKK sind das beste Rezept, fit zu bleiben, Stress abzubauen und Kraft für den Alltag zu tanken. Wir haben passende Angebote und beraten Sie dazu gerne.

Private Ergänzung

Zusatzversicherungen der R+V Krankenversicherung AG

Ob Sehhilfen (Brillen) oder verbesserte Zahnvorsorge durch professionelle Zahnreinigungen. Wenn Sie Ihren Gesundheitsschutz individuell ergänzen möchten, sind Sie bei der R+V an der richtigen Adresse. Die Zusatztarife umfassen im Wesentlichen Leistungen bei Klinikaufent- halten, für Sehhilfen, Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchun- gen und Naturheilverfahren.

Ihr Vorteil: Rechnungen, die Sie bei uns einreichen, die gleichzeitig aber auch noch von der privaten Zusatzver- sicherung abgerechnet werden sollen, müssen Sie nicht an zwei Adressen schicken. Wir kümmern uns darum und regeln das unter uns. Vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden und die Zusatzversicherung kommt von der R+V. Wir nennen diesen Service „Alles aus einer Hand“. Das spart Ihnen Zeit und Energie und Ihr Geld ist schneller auf dem Konto.

Geld zurück

Unser  Bonusprogramm

Das Kostbarste im Leben ist die Gesundheit. Deshalb belohnen wir unsere Versicherten im Rahmen von Mein AktivBonus mit 10 EUR für jede Aktivität, egal ob
Fitness, Entspannung oder Vorsorge. Und für alle Neumit- glieder gibt es noch einmalig 30 EUR dazu. Unser Tipp: Investieren Sie das Geld doch einfach in eine Pflege- oder Kranken-Zusatzversicherung.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Das Extra für Ihre Zähne

Einmal im Jahr erhalten Versicherte ab 18 Jahren eine kostenlose Behandlung bei einem Vertrags-Zahnarzt, der dem DentNet-Netzwerk angeschlossen ist. Das sind
bundesweit über 1200 Zahnarztpraxen. Tendenz steigend. Eine PLZ-Liste der teilnehmenden Zahnärzte finden Sie unter www.dentnet.de. Haben Sie einen Zahnarzt gefun- den, dann einfach einen Termin in der Praxis bei der zahnmedizinischen  Prophylaxe-Assistentin  ausmachen (nehmen Sie hier Bezug auf DentNet) und vor Ort nur noch Ihre Krankenkassenkarte vorzeigen und die Teilnah- meerklärung unterschreiben.

Teilnahmebedingungen zum Wahltarif Cashback

Der Wahltarif Cashback ist an bestimmte gesetzliche Regelungen gebunden. Wir bitten Sie um sorgfältige Durchsicht dieser Unterlagen.
 
•    Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkom- men ab 6.400 EUR können den Wahltarif wählen.
•    Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getra- gen werden, können den Wahltarif nicht wählen (z.B. ALG II Empfänger).
•    Der Wahltarif Cashback kann nicht mit anderen Wahltari- fen (bspw. Wahltarif Selbstbehalt oder Anderen) kom- biniert werden. Die gleichzeitige Teilnahme an mehreren Wahltarifen ist ausgeschlossen.
•    Alle familienversicherten Angehörigen bleiben in diesem Tarif unberücksichtigt.

Es werden alle Leistungen der vollstationären Behandlung nach §39 SGB V pauschal mit 30 EUR pro Krankenhausauf- enthalt, bis maximal 120 EUR (Selbstbehalt) pro Jahr, an- gerechnet.

Trotz Selbstbehalt können Sie einzelne wichtige Leistungen in Anspruch nehmen, ohne dass diese auf den Selbstbehalt angerechnet werden. Diese Leistungen sind:
•    Entbindung (§24f SGB V)
•    Abrechnungswirksame Notfälle, die einen Krankenhaus- aufenthalt erforderlich machen
•    Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen durch nach §10 SGB V versicherten Angehörigen.

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Zuzahlungen nicht mit dem Selbstbehalt verrechnet werden können. Die Zuzahlun- gen nach §61 SGB V (10 EUR je Kalendertag im Krankenhaus) sind von Ihnen zu tragen.

•    Die Prämienzahlung beträgt 60 EUR pro Jahr
•    Das maximale Risiko beträgt 60 EUR pro Jahr
•    Die Prämienzahlung an das Mitglied erfolgt im April des Folgejahres
•    Der Selbstbehalt wird mit der Prämie verrechnet

Beispielrechnung  1:

garantierte Prämie
ein Krankenhausaufenthalt
______________________

ausgezahlte Prämie  

 

 60 EUR
-30 EUR
_________

 30 EUR

 

Beispielrechnung  2:

garantierte Prämie
sechs Krankenhausaufenthalt
______________________

ausgezahlte Prämie  

 

 60 EUR
-120 EUR
_________

 30 EUR


•    Bitte beachten Sie, dass wir gemäß Bürgerentlastungs- gesetz zur Übermittlung der Prämienzahlung aus den Wahltarifen an die Finanzbehörde verpflichtet sind.
 
•    Der Wahltarif wirkt mit Beginn des der Wahl folgenden Kalendermonats.
•    Die Wahl gilt verpflichtend für die Dauer von drei Jahren.
•    Wichtig für Sie: Mit der Wahl des Wahltarifes Cashback sind Sie aus gesetzlichen Gründen mindestens drei Jahre an diesen Wahltarif sowie an die Mitgliedschaft bei der R+V BKK gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem
Kalendermonat, der auf die Erklärung der Teilnahme gegen- über der R+V BKK folgt. Frühestens jedoch beginnt sie mit Beitritt zur R+V BKK (Beginn der Mitgliedschaft). Es besteht ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragssatzer- höhung.
•    Für den Wahltarif besteht ebenfalls ein Sonderkündigungs- recht in besonderen Härtefällen. Der Wahltarif kann in die- sem Fall innerhalb eines Monats nach Feststellung der Hilfsbedürftigkeit gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam zum Ablauf des auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats.
•    Soweit nach der Wahl des Wahltarifes Cashback die Beiträ- ge für das Mitglied vollständig von Dritten getragen werden, endet der Wahltarif abweichend von der dreijährigen Min- destbindungsfrist mit Ablauf des Kalendermonats, in dem erstmals die Beiträge von Dritten übernommen werden.
•    Mit Ablauf der drei Jahre endet die Tarifbindung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Wahltarif Cashback kann von dem Mitglied neu gewählt werden.

Die Teilnahmebedingungen können jederzeit einseitig ge- ändert oder ergänzt werden. Änderungen oder Ergänzungen sowie der Zeitpunkt des Wirksamwerdens werden dem Mit- glied entsprechend schrift    mitgeteilt.

Für den Fall der einseitigen Änderung oder Ergänzung steht dem Mitglied das Recht zur Kündigung seines Wahltarifes zu. Für diese Sonderkündigung gilt eine Frist von einem Monat nachdem das Mitglied schrift    über die anstehenden Ände- rungen oder Ergänzungen informiert wurde. Die Kündigung des Wahltarifes muss schrift    erfolgen.

Im Rahmen des Wahltarifes Cashback sind wir auf die Erhe- bung, Nutzung, Speicherung und Verarbeitung personenbe- zogener Daten angewiesen. Hierbei beachten wir selbstver- ständlich die für den Datenschutz einschlägigen Vorschrift nach der DSGVO.

Für die Abrechnung des Selbstbehaltes werden die für den Teilnahmezeitraum im Wahltarif maßgebenden Abrechnungs- daten des Mitglieds versichertenbezogen zusammengeführt. Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung. Es handelt sich dabei ausschließlich um Leistungsdaten, deren zugrunde liegende Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet werden.

Wird die Einwilligung nicht erteilt, kann das Mitglied nicht an dem Wahltarif Cashback teilnehmen. Bei Fragen zum Wahltarif erreichen Sie uns unter: 0611 99909-0 oder
per E-Mail an info@ruv-bkk.de
 
Stand: 2020-10

Seite 1 von 3 (Persönliches)

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Studentenausweis hochladen

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Rentenausweis hochladen *

Ungültige Eingabe

Arbeitslosenbescheinigung hochladen *
ACHTUNG!! Wichtig für die weitere Verabeitung. Der Kunde muss sonst das Dokument nachreichen.

Ungültige Eingabe

Hast du deine Rentenversicherungsnummer vorliegen? *

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Die gesetzliche Bindefrist beträgt 12 Monate. In dieser Zeit musst du durchgehend bei deiner jetzigen Krankenkasse versichert sein. Dann ist ein Krankenkassenwechsel mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten möglich. Solltest du deinen Arbeitgeber wechseln, kannst du ohne Einhaltung der Binde- und Kündigungsfrist deine Krankenkasse neu wählen. Dies ist auch bei einem sogenannten Statuswechsel möglich.

Bist du schon länger als 12 Monate bei deiner jetzigen Krankenkasse versichert? *

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Sind Familienangehörige mitzuversichern? *

Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

Um deine Identität zweifellos feststellen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet uns ein Ausweisdokument inklusive Lichtbild vorlegen zu lassen. In diesem Schritt hast du nun die Möglichkeit, dein Ausweisdokument z.B. Personalausweis oder die Gesundheitskarte deiner bisherigen Krankenkasse hochzuladen. Uns genügt die Seite deines Ausweisdokuments auf der sich dein Lichtbild befindet.

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe
logo
Am Grasbrookpark 1a
20457 Hamburg

Tue, was Du liebst, und liebe, was Du tust

Folgen Sie uns auf: